AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CIM med GmbH

1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Mündliche Abreden, gleich welcher Art, sind unwirksam. Im Übrigen gelten unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.

2. Preisstellung und Zahlungskonditionen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in EURO ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer. Fracht und Verpackungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Unser Verpackungsmaterial ist für die Wiederverwendung ohne Wiederverwertung konzipiert. Verpackungsmaterial kann frei Haus an uns retourniert werden. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und beziehen sich ausschließlich auf die in den Produktunterlagen durch Bestellnummer identifizierten Teile. Für modifizierte Produkte erhalten Sie separate Angebote. Die Preise unterliegen der Änderung. Es gelten immer die in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung angegebenen Preise. Der Mindestbestellwert beträgt 200 EURO. Bei Bestellungen unter 200 EURO wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 EURO in Rechnung gestellt.
Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten, es sei denn, es sind andere Konditionen vereinbart. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen nach Maßgabe § 352, 353 HGB in Höhe von 5 % ab Fälligkeitsdatum berechnet. Nach Mahnung berechnen wir 6 % über dem gültigen Diskontsatz als Verzugszinsen. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden.
Unsere Forderungen, auch gestundete, werden bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren sofort fällig.
Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungskonditionen zu ändern oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

3. Einkaufsbedingungen
Lieferungen und Materialien müssen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genügen. Insbesondere müssen Materialien und Komponenten RoHS entsprechen (EU-Richtlinie 2011/65/EU und zugehörigen), REACH eingehalten werden (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, insb. Artikel 33) sowie frei von Konfliktmineralien gefertigt sein (vergl. „US Dodd Frank Act“; Verordnung (EU) 2017/821).

4. Lieferung
Von uns genannte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für uns nicht bindend. Bei verspäteter Auslieferung bis zu 3 Wochen besteht kein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Ersatzleistung. Unsere Lieferverpflichtung beginnt erst, wenn der Kunden seinen Vertragspflichten nachgekommen ist. Bei höherer Gewalt, Streik, Materialmangel und Betriebsstörungen jeglicher Art sind wir für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht frei oder können ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Maß-, Gewichts- und Leistungstoleranzen sind zulässig. Modellwechsel und technische Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind Mengentoleranzen bis +/- 5 % zulässig. Der Versand erfolgt, falls nicht anders vermerkt, je nach Größe und Gewicht mit einer von uns beauftragten Spedition, per Post oder per Paketdienst.
Der Kunde hat, falls der Versand auf seinen Wunsch verschoben wird, beginnend mit dem Monat, der auf die Bekanntgabe der Versandbereitschaft folgt, die Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 % der Rechnungssumme pro angefangenen Monat zu tragen.
Stornierungen, auch Teilstornierungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung und sind nur innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, Stornogebühren in Höhe von 30 % der Rechnungssumme zu verlangen.

5. Gefahrenübertragung und Entgegennahme
Die Gefahr geht auf den Kunden, sobald die Lieferung unser Gelände verlassen hat. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus und bei von uns nicht zu vertretender Verzögerung im Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Wir schließen grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Kunden eine Transportversicherung ab. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren anzunehmen, wobei auch Teillieferungen zulässig sind.

6. Rücklieferungen
Rücklieferungen, aus welchem Grund auch immer, können nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung, im ungebrauchten Zustand und nur nach vorheriger Zustimmung von uns angenommen werden. Die Lieferung ist in der Originalverpackung zurückzusenden und mit Warenbegleitschein zu versehen. Der Grund der Rücksendung, der Mitarbeiter, der die Zustimmung zur Rücklieferung erteilt hat, die Rücksendenummer/RMA-Nr. (wird auf Anfrage durch die CIM med GmbH ausgestellt), die Auftragsnummer, die Artikelnummer, das Lieferdatum und ggf. die Rechnungsnummer sind auf diesem zu vermerken.
Werden mit unserem Einverständnis Teile aus von uns nicht verschuldeten Gründen zurückgegeben oder umgetauscht, so müssen wir 30 % des Warenwertes zur Abdeckung der entstandenen Kosten berechnen. Sonderanfertigungen und modifizierte Teile sowie beschädigte Artikel sind von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Rücksenders.

7. Mängelhaftung
Wir haften dafür, dass die Ware frei von Material- und Fabrikationsmängeln ist. Die Gewährleistung beträgt für alle Produkte 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt ab Zustellung der Ware. Die Gewährleistung wird nur gegenüber dem Kunden aufrechterhalten.
Der Kunde hat sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware zu reklamieren. Die Gewährleistungsansprüche sind nach unserer Wahl auf ein Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung beschränkt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Wandlung oder Minderung zu verlangen.
Die bevorstehenden Garantiebestimmungen treten an die Seite jeder anderen Verpflichtung oder Haftung von unserer Seite. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten unbefugte Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Schadenansprüche, gleich welcher Art und Rechtsgrundlage sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.
Der Abnehmer darf seine Rechte aus den mit uns geschlossenen Verträgen nur im Einverständnis mit uns übertragen.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet, noch sicherungsweise übereignet werden. Wir gestatten die Verarbeitung unter Weiterveräußerung unseres Vorbehaltseigentums im Rahmen des normalen Fabrikationsablaufes bzw. Geschäftsganges. Im Falle der Verarbeitung gelten wir als Hersteller, soweit unser Eigentum betroffen ist. Wir erwerben an dem Fertigungsfabrikat Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unseres verarbeiteten Vorbehaltseigentums zum Wert des neu geschaffenen Produktes. Für den Fall der Weiterveräußerung sind die künftigen Zahlungsansprüche gegen den Dritterwerber in Höhe des Rechnungswertes unseres Vorbehaltseigentums an uns abzutreten.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 08.11.2023

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