Allgemeine Geschäftsbedingungen der CIM med GmbH
1. Allgemeines
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Mündliche Abreden, gleich welcher Art, sind unwirksam. Im Übrigen gelten unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen.
2. Preisstellung und Zahlungskonditionen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk in EURO ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer. Fracht und Verpackungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Unser Verpackungsmaterial ist für die Wiederverwendung ohne Wiederverwertung konzipiert. Verpackungsmaterial kann frei Haus an uns retourniert werden. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und beziehen sich ausschließlich auf die in den Produktunterlagen durch Bestellnummer identifizierten Teile. Für modifizierte Produkte erhalten Sie separate Angebote. Die Preise unterliegen der Änderung. Es gelten immer die in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung angegebenen Preise. Der Mindestbestellwert beträgt 200 EURO. Bei Bestellungen unter 200 EURO wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 EURO in Rechnung gestellt.
Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten, es sei denn, es sind andere Konditionen vereinbart. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen nach Maßgabe § 352, 353 HGB in Höhe von 5 % ab Fälligkeitsdatum berechnet. Nach Mahnung berechnen wir 6 % über dem gültigen Diskontsatz als Verzugszinsen. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden.
Unsere Forderungen, auch gestundete, werden bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren sofort fällig.
Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungskonditionen zu ändern oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
3. Einkaufsbedingungen
Lieferungen und Materialien müssen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen genügen. Insbesondere müssen Materialien und Komponenten RoHS entsprechen (EU-Richtlinie 2011/65/EU und zugehörigen), REACH eingehalten werden (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, insb. Artikel 33) sowie frei von Konfliktmineralien gefertigt sein (vergl. „US Dodd Frank Act“; Verordnung (EU) 2017/821).
4. Lieferung
Von uns genannte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch für uns nicht bindend. Bei verspäteter Auslieferung bis zu 3 Wochen besteht kein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Ersatzleistung. Unsere Lieferverpflichtung beginnt erst, wenn der Kunden seinen Vertragspflichten nachgekommen ist. Bei höherer Gewalt, Streik, Materialmangel und Betriebsstörungen jeglicher Art sind wir für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht frei oder können ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Maß-, Gewichts- und Leistungstoleranzen sind zulässig. Modellwechsel und technische Änderungen bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind Mengentoleranzen bis +/- 5 % zulässig. Der Versand erfolgt, falls nicht anders vermerkt, je nach Größe und Gewicht mit einer von uns beauftragten Spedition, per Post oder per Paketdienst.
Der Kunde hat, falls der Versand auf seinen Wunsch verschoben wird, beginnend mit dem Monat, der auf die Bekanntgabe der Versandbereitschaft folgt, die Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 % der Rechnungssumme pro angefangenen Monat zu tragen.
Stornierungen, auch Teilstornierungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung und sind nur innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, Stornogebühren in Höhe von 30 % der Rechnungssumme zu verlangen.